Schaden in der Mietwohnung: richtig melden und beheben
Was Mieter bei einem Schaden in der Wohnung tun müssen, welche Pflichten Vermieter haben und wann die Miete gemindert werden kann.
Tropfender Wasserhahn, Schimmel im Bad, ausgefallene Heizung: Schäden gehören zum Alltag jeder Mietwohnung. Wer weiß, welche Pflichten auf beiden Seiten bestehen, kann sie schnell und ohne Streit beheben.
Pflicht des Mieters: Mängel unverzüglich melden
Mieter müssen Mängel dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB). Wer einen Schaden nicht meldet, kann für Folgeschäden haften – etwa wenn aus einem kleinen Leck ein großer Wasserschaden wird. Außerdem kann er für die Zeit ohne Meldung keine Minderung verlangen, soweit der Vermieter deshalb nicht helfen konnte.
Eine gute Schadensmeldung enthält:
- was genau kaputt ist und wo,
- seit wann der Schaden besteht,
- Fotos,
- wann Handwerker in die Wohnung können.
Pflicht des Vermieters: Schäden beheben
Der Vermieter muss die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten (§ 535 BGB). Er beauftragt also einen Handwerker und trägt grundsätzlich die Kosten – außer der Mieter hat den Schaden selbst verursacht. Für notwendige Reparaturen muss der Mieter nach Ankündigung den Zugang zur Wohnung ermöglichen.
Wann darf die Miete gemindert werden?
Ist die Wohnung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, mindert sich die Miete kraft Gesetzes, solange der Mangel besteht (§ 536 BGB). Wie hoch die Minderung ist, hängt vom Einzelfall ab. Mieter sollten die Miete im Zweifel unter Vorbehalt weiterzahlen, statt eigenmächtig zu kürzen – eine zu hohe Minderung kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung wegen Zahlungsrückstands führen.
Kleinreparaturen
Viele Mietverträge enthalten eine Kleinreparaturklausel. Danach trägt der Mieter die Kosten kleiner Reparaturen an Teilen, die er häufig benutzt – etwa Wasserhähne, Lichtschalter oder Fenstergriffe. Wirksam ist eine solche Klausel nur mit einer Obergrenze je Reparatur und pro Jahr. Ohne wirksame Klausel bleibt es bei der Pflicht des Vermieters.
Notfälle
Bei einem Wasserrohrbruch, einem Heizungsausfall im Winter oder einem Gasgeruch zählt jede Minute. Der Mieter sollte den Vermieter sofort informieren und nötigenfalls selbst Notmaßnahmen ergreifen, um größeren Schaden abzuwenden – zum Beispiel das Wasser abdrehen oder einen Notdienst rufen. Bei Gasgeruch gilt: Fenster auf, nichts Elektrisches betätigen, Haus verlassen, Notruf.
Schäden mit Traymo melden und beheben
Mit Traymo melden Mieter einen Schaden in wenigen Schritten mit Fotos, der Vermieter sieht ihn sofort – auf Wunsch mit einer als KI gekennzeichneten Ersteinschätzung. Er holt Angebote von Handwerksbetrieben ein, und Termine stimmen alle Beteiligten im Chat ab. Fotos und Kontaktdaten gehen dabei nur mit Einwilligung des Mieters an den Betrieb.