Traymo Ratgeber

Übergabeprotokoll für die Wohnung: Was hinein gehört

Veröffentlicht am 24.10.2026

Warum ein Übergabeprotokoll bei Einzug und Auszug so wichtig ist, welche Angaben es enthalten sollte und welche Fristen danach laufen.

Ein Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Trotzdem ist es eines der wichtigsten Dokumente im Mietverhältnis: Es hält fest, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde – und schützt damit beide Seiten.

Warum sich das Protokoll lohnt

Beim Auszug stellt sich oft die Frage, ob ein Kratzer im Parkett oder ein Fleck an der Wand schon beim Einzug da war. Ohne Protokoll steht Aussage gegen Aussage. Mit einem sorgfältigen Protokoll bei Einzug und Auszug lässt sich der Unterschied klar belegen.

Wichtig für Vermieter: Was im Auszugsprotokoll als in Ordnung festgehalten ist, lässt sich später kaum noch beanstanden. Und Ansprüche wegen Schäden an der Wohnung verjähren schon sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 BGB).

Was gehört in ein Übergabeprotokoll?

Abnutzung oder Schaden?

Gewöhnliche Abnutzung durch normales Wohnen muss der Mieter nicht ersetzen (§ 538 BGB) – etwa leichte Laufspuren auf dem Boden oder verblasste Stellen hinter Bildern. Anders bei Schäden, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, zum Beispiel Brandflecken, große Risse oder Wasserschäden durch Unachtsamkeit. Im Protokoll sollte deshalb nicht nur stehen, dass etwas da ist, sondern auch, wie es aussieht.

Tipps für die Übergabe

  1. Bei Tageslicht übergeben und genug Zeit einplanen.
  2. Raum für Raum vorgehen, nichts auslassen – auch Keller und Balkon.
  3. Strittige Punkte trotzdem aufnehmen und als strittig kennzeichnen.
  4. Jede Seite erhält sofort eine Ausfertigung.

Übergabeprotokoll mit Traymo

Mit Traymo erstellst du das Protokoll direkt in der Wohnung auf dem Smartphone: Räume und Zustand, Fotos, Zählerstände und Schlüssel, am Ende unterschreiben beide Seiten auf dem Gerät. Das Protokoll wird als PDF abgelegt, der Mieter erhält seine Ausfertigung in der App.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an einen Mieter- oder Eigentümerverein oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt. Stand: 24.10.2026.