Traymo Ratgeber

Mietkaution: Höhe, Anlage und Rückzahlung

Veröffentlicht am 24.10.2026

Wie hoch die Mietkaution sein darf, wie Vermieter sie anlegen müssen und wann sie nach dem Auszug zurückgezahlt wird.

Die Kaution sichert den Vermieter ab, falls am Ende des Mietverhältnisses noch Forderungen offen sind – etwa für Schäden oder eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung. Das Gesetz setzt dafür klare Grenzen.

Wie hoch darf die Kaution sein?

Höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten, also drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Eine höhere Vereinbarung ist insoweit unwirksam.

Der Mieter darf die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren mit den beiden folgenden Mietzahlungen.

Wie muss die Kaution angelegt werden?

Eine Barkaution muss der Vermieter getrennt von seinem eigenen Vermögen bei einer Bank anlegen, üblicherweise auf einem Mietkautionskonto. Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. So ist das Geld auch geschützt, wenn der Vermieter zahlungsunfähig wird.

Statt Bargeld kommen auch andere Formen infrage, wenn die Parteien das vereinbaren:

Was gilt während der Mietzeit?

Während das Mietverhältnis läuft, darf der Vermieter die Kaution grundsätzlich nicht für streitige Forderungen verwenden. Die Kaution ist eine Sicherheit für das Ende des Mietverhältnisses – keine Reserve, aus der laufend Beträge entnommen werden.

Wann wird die Kaution zurückgezahlt?

Nach dem Auszug darf der Vermieter prüfen, ob noch Ansprüche bestehen. Für diese Prüfung billigen Gerichte ihm eine angemessene Frist zu, die je nach Einzelfall oft mit einigen Monaten angesetzt wird. Steht noch eine Nebenkostenabrechnung aus, darf er einen angemessenen Teil bis zur Abrechnung zurückbehalten.

Tipp für beide Seiten: Ein sorgfältiges Übergabeprotokoll beim Auszug klärt die meisten Fragen schon am Übergabetag und beschleunigt die Rückzahlung.

Kaution mit Traymo im Blick

In Traymo hältst du die Kaution im Mietvertrag fest. Beim Erstellen des Mietvertrags prüft Traymo, dass die Kaution die gesetzliche Grenze von drei Nettokaltmieten nicht übersteigt. Nachweise wie den Kontoauszug des Kautionskontos legst du in der Dokumentenablage der Immobilie ab.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall wende dich an einen Mieter- oder Eigentümerverein oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt. Stand: 24.10.2026.